Die Förderung durch das Amt der NÖ Landesregierung für den Ankauf von Elektromopeds, die für den Straßenverkehr zugelassen sind, kann von Privatpersonen mit Wohnsitz in Niederösterreich beantragt werden:
Ein nichtrückzahlbarer Zuschuss in der Höhe von 20% des Kaufpreises (inkl. USt.), jedoch max. € 300,- pro Fahrzeug.
Ein Energiegutschein der EVN für den Betrieb des Mopeds über eine Stecke von 10.000 km im Wert von € 64,- *)
Um die genaue „getankte" Energiemenge erfassen zu können erhält jeder EVN-Kunde, der die Förderungsaktion in Anspruch nimmt, ein Strommessgerät mit Preisauszeichnung sowie eine Abdeckhaube für den Scooter und eine Straßenkarte im Wert von ca. € 50,-. *)
*) Enzulösen von EVN-Kunden im Zuge jeder Energieabrechnung. Eine vorzeitige Einstellung dieser Aktion ist der Fa. EVN vorbehalten; ein Anspruch auf diese Zusatzförderung besteht dem entsprechend nicht.
Die Elektromoped-Förderung tritt mit 01.01.2010 in Kraft und ist bis längstens 31.12.2010 gültig. Zu Beachten ist, dass laut unten folgender Richtlinie, der Ankauf eines Fahrzeuges bis zu 6 Monate zurückliegen kann
Elektrofahrzeuge haben den großen Vorteil, dass sie auch gefahren werden können, wenn die Luft-Schadstoffgrenzwerte überschritten werden. Durch den Betrieb als "Zero-Emissions"-Fahrzeuge tragen sie zur lokalen Emissions-Reduktions bei.
Moderne Elektromopeds haben ein Fahrverhalten (Geschwindikeit, Beschleunigung, etc.) das mit herkömmlichen Mopeds auf jeden Fall mithalten kann. Die Reichweite beträgt ca. 50 km und ist daher für übliche Anwendungen ausreichend. Getankt wird an der nächsten Steckdose - die Spritkosten reduziern sich auf ein Zehntel im Vergleich zu Benzin.
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