EU - Förderung Landwirtschaft

  
Informationsmaßnahmen im Bereich der GAP (Einreichfrist: 5. November 2011)


Förderung von Informationsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Agarpolitik

Zielgruppe
Antragsteller müssen seit mind. 2 Jahren als juristische Personen in einem Mitgliedstaat rechtmäßig gegründet sein, insbesondere Organisationen der Landwirtschaft oder Entwicklung des ländlichen Raums, Verbraucherverbände, Umweltschutzverbände, nichtstaatliche Organisationen, Behörden der Mitgliedstaaten, Medien, Schulen und Universitäten

Was wird gefördert?
Prioritäten 2011

Gefördert werden Informationsmaßnahmen, die dazu dienen

a) die Rolle und Zweckmäßigkeit einer konsequenten, nachhaltigen und ausgewogenen, auf Ebene der Europäischen Union festgelegten und durchgeführten Gemeinsamen Agrarpolitik, zu erläutern, in der breiten Öffentlichkeit und insbesondere mit Jugendlichen in den Städten zu erörtern und hervorzuheben;

b) die neuen Leitlinien der Gemeinsamen Agrarpolitik zu prüfen und mit den betreffenden Akteuren des Agrarsektors, der Lebensmittelversorgungskette und der ländlichen Gebiete zu erörtern, insbesondere betreffend: die Direktbeihilfen, die Märkte sowie die Politik für die ländliche Entwicklung;

c) die Politik der EU betreffend die Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu erörtern;

Inhalt der Informationsmaßnahmen:
·         Die Rolle der Europäischen Landwirtschaft in unserer Gesellschaft
·         Die Multifunktionalität der Landwirtschaft und die Erwartungen der Gesellschaft im Bezug auf öffentliche Güter, Umwelt und Klimawandel
·         Rolle der ländliche Gebiete für die Beschäftigung und das kulturelle Erbe Europas.

 

Arten von Informationskampagnen, die mehrere Arten der nachstehenden Informationsmaßnahmen umfassen:
— Entwicklung visueller, auditiver und audiovisueller Instrumente (Rundfunk- und/oder Fernsehprogramme, Dokumentarfilme und -berichte, Talkshows usw.)

— Entwicklung und Verbreitung von Multimediamaterial und/ oder audiovisuellem Material (Clips, DVD, neue Medien, soziale Netzwerke usw.);

— auf Schulen und Universitäten ausgerichtete Aktionen;

— Medienevents;

— Konferenzen, Seminare und Workshops speziell für die betreffenden Akteure sowie für Journalisten;

— Informationsstände auf öffentlichen Veranstaltungen oder an öffentlich zugänglichen Orten.

Zielgruppe:
Die Informationsveranstaltungen richten sich an folgende Gruppen:

·         die breite Öffentlichkeit in der EU-27, insbesondere in städtischen Gebieten,

·         Jugendliche und Akteure des Agrarsektors

·         Landwirte und sonstige potenzielle Begünstigte der Entwicklungsmaßnahmen für den ländlichen Raum;

Wie wird gefördert?
Insgesamt stehen EUR 3.250.000 zur Verfügung
EU-Kofinanzierung: max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten
EU-Förderung: zwischen EUR 20.000 - EUR 200.000 pro Projekt

Einreichfrist: 5. November 2010

die Informationsmaßnahmen müssen zwischen dem 1. Mai 2011 und dem 30. April 2012 umgesetzt werden;

Ansprechstelle:
Europäische Kommission
Referat AGRI. K.1.
Herr Hans Erwin Barth
Email: hans-erwin.barth@ec.europa.eu
 

Quelle & nähere Informationen: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2010:231:0008:0022:DE:PDF

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